
www.fundus-geschaedigte.de
Portal zum Thema Fundus-Fonds
bereitgestellt von der Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann

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*) aus dem deutschen Festnetz
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass eine allgemeine Vertrags- oder Familien-Rechtsschutzversicherung besteht. Die Versicherung muss allerdings 3 Monate vor Erwerb der Fondsbeteiligung abgeschlossen worden sein. Die Rechtsschutzversicherung kann auch bereits gekündigt sein (max. jedoch vor 2 oder 3 Jahren, je nach Rechtsschutzbedingungen).
Die Anwälte übernehmen den kompletten (oft sehr umfangreichen) Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung – auch die Deckungsanfrage!
Bitte fragen Sie nicht selbst nach, da die Versicherer Anfragen von Kunden erfahrungsgemäß oft unter Berufung auf Ausschlussklauseln, die letztlich nicht einschlägig sind abweisen möchten. Die Anwälte der Anwaltskanzlei Hänssler und Häcker - Hollmann haben langjährige Erfahrung mit dieser Materie. Liegt die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung vor, rechnen die Anwälte die Tätigkeit nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab.
Information zur Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (externe Quellen)