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Vor dem Oberlandesgericht Köln konnte die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann erneut ein anlegerfeindliches Urteil berichtigen lassen. In dem von der Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann erstrittenen Berufungsurteil vom 22. März 2012 hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln die beklagte Sparkasse Allgäu in zweiter Instanz zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung am Fundus Fonds 28 verurteilt und damit insoweit das zunächst klageabweisende Urteil des Landgerichts Aachen aufgehoben.
In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 22.02.2012 hat das Landgericht Ingolstadt die Raiffeisen-Volksbank Neuburg/Donau eG zum Schadensersatz und damit zur kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt. Das Landgericht hat der Klage vollumfänglich stattgegeben.
Die Reihe von Hiobsbotschaften für die ca. 1900 Fundus Fonds 34 Grandhotel Heiligendamm Anleger reißt nicht ab. Nachdem die Fundus Fonds 34 Anleger bereits im vergangenen Jahr einen Kapitalschnitt von nahezu 90 % hatten hinnehmen müssen, wurden sie am vergangenen Montag nun mit der Insolvenzanmeldung des Fundus Fonds Gandhotel Heiligendamm konfrontiert. Doch trotz dieser für die Fundus Fonds Anleger misslichen Lage bestehen für selbige nach wie vor Chancen, zumindest einen Teil des im Rahmen der Fondszeichnung erlittenen Schadens kompensieren zu können.
Vor dem Oberlandesgericht Köln konnte die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann erneut ein anlegerfeindliches Urteil korrigieren lassen. In dem von der Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann erstrittenen Berufungsurteil vom 21. Februar 2012 hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln die beklagte Sparkasse Salem-Heiligenberg in zweiter Instanz zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung am Fundus Fonds 28 verurteilt und damit insoweit das zunächst klageabweisende Urteil des Landgerichts Aachen aufgehoben.
In einem von der Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann erstrittenen Berufungsurteil vom 14. Februar 2012 hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln die beklagte Sparkasse im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim in zweiter Instanz zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung am Fundus Fonds 28 verurteilt und damit insoweit das zunächst klageabweisende Urteil des Landgerichts Köln aufgehoben.
Über mehrere Jahre hinweg gelang es den Initiatoren geschlossener Fondsbeteiligungen stets, die Bilanzen durch Aufnahme seinerzeit zinsgünstiger Fremdwährungsdarlehen zu beschönigen.
Beliebt waren hierbei auf Schweizer Franken und Japanische Yen laufende Kredite. Einstmals als cleverer Schachzug der Initiatoren gefeiert, entpuppt sich dieser Schritte nun für tausende von Anlegern als Boomerang: Hält das Kursfeuerwerk der beiden Fremdwährungen an, müssen die Anleger nicht nur um ihre sicher geglaubten Ausschüttungen fürchten: Bei fortdauernder Schieflage der Beteiligungen droht ihnen schlimmstenfalls der Totalverlust.
Auf vielfachen Wunsch unserer Mandanten wollen wir an dieser Stelle über die bisherigen Prozesserfahrungen und Ergebnisse in Sachen Fundus Fonds 28 berichten. Bekanntlich führt unsere Kanzlei seit dem Jahr 2009 eine Vielzahl von Gerichtsverfahren in Sachen Fundus Fonds 28. Uns ist es gelungen, die Prozesse zu einem großen Teil abweichend vom Sitz der beratenden Banken, Vertriebe und der Geschäftsführung des Fonds rechtshängig zu machen.
In zwei von der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteilen vom 27.10.2011 hat die 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln die Commerzbank AG zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt. Somit konnte nach den Landgerichten Stuttgart und Koblenz ein weiteres Gericht überzeugt werden.
Mit Urteil vom 19.07.2011 hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) seine Rechtsprechung zu Kick-Backs bestätigt.
Die Bank hatte sich hier darauf berufen, einem Rechtsirrtum unterlegen zu sein. Der BGH stellt in der Entscheidung fest, dass die Rechtsfrage, was unter aufklärungspflichtigen Rückvergütungen zu verstehen ist, aufgrund seiner bisherigen Rechtssprechung bereits beantwortbar ist. Der BGH bestätigt explizit in den Gründen der Entscheidung seine Rechtsprechung, nach der die anlageberatende Bank dem Anleger, dem sie eine Kapitalanlage empfiehlt, ungefragt über erhaltene Rückvergütungen aufklären muss. Der Senat führt aus, dass es vorliegend um verheimlichte Provisionsflüsse von einem Dritten an den Berater des Kapitalanlegers ginge. In diesem Dreipersonenverhältnis sei der durch die Zuwendung bestehende Interessenkonflikt der Bank nicht offenkundig und dieser müsse deshalb aufgeklärt werden.
In zwei seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteilen vom 28.04.2011 hat das Landgericht Koblenz die Westerwald Bank eG Volks- und Raiffeisenbank zum Schadensersatz und damit zur kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt (Az.: 3 O 64/10 und 3 O 65/10). Das Landgericht hat den Klagen vollumfänglich stattgegeben.
In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 30.03.2011 hat das Landgericht Stuttgart die Sparda-Bank Baden-Württemberg eG zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt.
Einst galt das mit Geldern von ca. 2000 Fundus-Fonds Anlegern finanzierte Grand Hotel in Heiligendamm als das Aushängeschild für Firstclass-Tourismus in ganz Deutschland. Als Schauplatz des G8-Gipfels im Jahre 2007 erlangte das Hotel sogar medialen Weltruhm. Doch nicht zuletzt aufgrund der weit unter den prognostizierten Erwartungen gebliebenen Hotel- und Tagungsgastzahlen geriet das als Prestigeobjekt unter den Fundus-Fonds gehandelte Anlageobjekt für die Zeichner zusehends mehr und mehr zum wirtschaftlichen Desaster. Am 11.03.2011 sollen die Anleger des seit dessen Neueröffnung im Jahr 2003 fast nahtlos hohe Verluste einfahrenden Grand Hotels auf einer Gesellschafterversammlung in Aachen über die mehr als ungewisse Zukunft des Fundus Fonds Nr. 34 entscheiden.